Pressemeldung vom 21.08.2015:
Die Stadtverordneten Thomas Dyhr, (Bündnis 90/ Die Grünen), Klaus Labod, (Bündnis 90/ Die Grünen) Ulf Makarski, (Piratenpartei), Andreas Neue (BfB), Dr. Detlef Maleuda (BfB) und Dr. Georgi Tontchev (BfB) starteten eine Initiative für die Einführung einer Baumschutzsatzung für Bernau.
Der bereits erarbeitete Entwurf eines Satzungstextes wurde nunmehr auf der Homepage www.baumschutzsatzung-fuer-bernau.de der Öffentlichkeit vorgestellt und online zur Diskussion gestellt.
„Die Wasserverdunstung des Baumbestandes und die Fähigkeit der Bäume Staub zu absorbieren sind wesentliche Faktoren für das innerstädtische Klima. Wer einmal im Hochsommer zur Mittagszeit durch unbeschattete Straßen Bernaus gegangen und anschließend die erfrischende Belebung in einer Allee spürte, lernt am eigenen Leibe den Wert der beschriebenen klimatischen Effekte eines städtischen Baumbestandes zu schätzen. …“ sagt Andreas Neue.„Die Barnimer Baumschutzverordnung erlaubt sehr freizügige Fällungen auf Grundstücken, die mit Ein- oder Zweifamilienhäusern bebaut sind. Bei Straßenbauvorhaben werden oftmals große Jahrzehnte alte und gesunde Bäume gefällt, welchen nach bisheriger Praxis selbst bei vollzogenen Ersatzpflanzungen auf Jahrzehnte kein in der Leistungsfähigkeit auch nur annähernd entsprechendes Äquivalent folgt. Hieran ist erkennbar, dass die Hege und Pflege des Baumbestandes keine alleinige Privatsache, sondern Aufgabe für Bürger und Kommune mit großer Relevanz für das Gemeinwohl ist…“ ergänzt Thomas Dyhr. Er führt weiter aus:
„…Gerade in Zeiten eines verstärkten Drucks auf den Bernauer Immobilienmarkt mit einem ökonomisch motivierten Trend zu immer kleineren Grundstücken ist diese Freizügigkeit fatal. Im Zusammenspiel von Bautätigkeit auf immer kleineren Grundstücken und mehr oder weniger uneingeschränkter Fällgenehmigung droht der heute noch erfreulich große Baumbestand Bernaus verloren zu gehen. Was aber heute an Leistungsfähigkeit verloren geht, ist selbst bei Nachpflanzung auf Jahrzehnte verloren. Deswegen muss heute gehandelt werden …“
Bei der Form der gewählten Öffentlichkeitsbeteiligung ist es für jeden Bürger möglich, konkrete Änderungsvorschläge zu dem Satzungsentwurf zu unterbreiten, welche bei einer geplanten Schlussredaktion zum Ende dieses Jahres in die Erarbeitung einer finalen Textfassung einfließen werden.
Die so erarbeitete finale Textfassung wird dann Gegenstand eines Antrages für die SVV Bernau werden.
Ferner ist beabsichtigt, das Projekt in einer öffentlichen Veranstaltung Anfang September der Öffentlichkeit vorzustellen. Näheres wird rechtzeitig bekanntgegeben.







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